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   VG Bayreuth, 09.02.2012 - B 3 S 12.107   

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https://dejure.org/2012,29075
VG Bayreuth, 09.02.2012 - B 3 S 12.107 (https://dejure.org/2012,29075)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 09.02.2012 - B 3 S 12.107 (https://dejure.org/2012,29075)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 09. Februar 2012 - B 3 S 12.107 (https://dejure.org/2012,29075)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Unterrichtsauschluss für drei Tage; Verhältnismäßigkeit (bejaht)

  • openjur.de

    Unterrichtsauschluss für drei Tage; Verhältnismäßigkeit (bejaht)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Bayern, 02.09.1993 - 7 CS 93.1736
    Auszug aus VG Bayreuth, 09.02.2012 - B 3 S 12.107
    Für die Wahl der Ordnungsmaßnahme unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit kommt es vor allem darauf an, ob und in welchem Maße die Erfüllung des Anstaltszweckes gestört oder gefährdet und die Erziehungsverantwortung der Schule beeinträchtigt wurde (vgl. VG München vom 12.11.2001, Az. M 3 K 01.236, und der Hinweis auf BayVGH vom 02.09.1993, BayVBl. 1994, 346).

    Der gerichtlichen Überprüfung unterliegt aber, ob die Entscheidung - gemessen an den vorstehenden Grundsätzen - verhältnismäßig ist, ob die Schule frei von sachfremden Erwägungen entschieden hat und ob sie von einem zutreffenden Sachverhalt ausgegangen ist (vgl. BayVGH vom 02.09.1993, a.a.O.).

  • VG München, 12.11.2001 - M 3 K 01.236
    Auszug aus VG Bayreuth, 09.02.2012 - B 3 S 12.107
    Für die Wahl der Ordnungsmaßnahme unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit kommt es vor allem darauf an, ob und in welchem Maße die Erfüllung des Anstaltszweckes gestört oder gefährdet und die Erziehungsverantwortung der Schule beeinträchtigt wurde (vgl. VG München vom 12.11.2001, Az. M 3 K 01.236, und der Hinweis auf BayVGH vom 02.09.1993, BayVBl. 1994, 346).

    Diese - neben der objektiven Feststellung und Gewichtung der Schwere des Fehlverhaltens des Schülers - vorwiegend nach pädagogischen Gesichtspunkten vorzunehmende Beurteilung entzieht sich einer vollständigen Erfassung nach rein rechtlichen Kriterien und bedingt sachnotwendig einen Bewertungsspielraum des für die Verhängung der Ordnungsmaßnahme zuständigen Organs der Schule, in den die Verwaltungsgerichte nicht korrigierend eingreifen können (VG München vom 12.11.2001, a.a.O.).

  • VG Stuttgart, 08.12.2014 - 12 K 5363/14

    Unterrichtsauschluss eines Grundschülers rechtens

    Jedoch wäre bei einer unterlassenen Anhörung des Antragstellers durch seinen Vortrag im vorliegenden Eilverfahren, der vom Antragsgegner in seinem Schriftsatz vom 04.12.2014 gewürdigt wurde, eine Heilung dieses Mangels gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 3 , Abs. 2 LVwVfG eingetreten (vgl. VG Bayreuth, Beschl. v. 09.02.2012 - B 3 S 12.107, Rn. 17 - ).
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